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Arzthaftungsrecht geltend machen – wir geben rechtlichen Beistand

Ein ärztlicher Eingriff, ob notwendig oder nicht, birgt immer ein gewisses Risiko für den Patienten. Deshalb sind Ärzte dazu verpflichtet, den Patienten über die Risiken aufzuklären, sich eine Einverständniserklärung geben zu lassen und den Eingriff ausführlich zu dokumentieren. Wird einer der Punkte nicht korrekt ausgeführt und tragen Sie einen Schaden davon, so haben Sie die Möglichkeit, das Arzthaftungsrecht geltend zu machen. Die Kracht-Vorholzer Anwaltskanzlei in Berlin und Strausberg gibt Ihnen arzthaftungsrechtlichen Beistand.

Unsere Kanzlei berät und begleitet seit 2002 Privatpersonen, die durch ärztliche Fehler zu Schaden gekommen sind. Wir vertreten Sie bundesweit bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeld gegenüber Ärzten, Kliniken und Zahnärzten. Der Ihnen zur Seite gestellte Fachanwalt informiert Sie im Vorfeld über mögliche Vorgehensweisen und findet gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg, Ihr Anliegen geltend zu machen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung sowie Expertise!

Schlichtungsverfahren in Bezug auf das Arzthaftungsrecht

Ein Gerichtsverfahren ist nicht immer der richtige Weg. In manchen Fällen stellt die Durchführung eines Schlichtungsverfahren eine alternative Handlungsweise dar – je nach Interessenkonflikt und Ausgangslage. Das Schlichtungsverfahren führt in geeigneten Fällen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis mit geringerem Zeit- und Kostenaufwand

Diese Art von Verfahren wird bei den bundesweit zuständigen Schlichtungsstellen durchgeführt. Selbstverständlich beraten Sie unsere Anwälte auch bei der Wahl des Verfahrens.
Zudem können wir nicht nur auf langjährige Erfahrung und Fachkompetenz zurückblicken, sondern wir verfügen auch über ein umfangreiches Netzwerk von Kooperationspartnern. Mit unseren Partnern arbeiten wir schon seit Jahren zusammen und können Ihnen daher ein großes Spektrum an Möglichkeiten bieten. Die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung der Patientenansprüche werden dadurch signifikant erhöht.

Vom Arzthaftungsrecht über Medizinrecht bis hin zum Zivilrecht

Wir bieten aber nicht nur rechtlichen Beistand in Bezug auf das Arzthaftungsrecht an, sondern unterstützen Sie in vielen weiteren Rechtsgebieten. So können wir Ihnen den optimalen Beistand gewähren und Sie in vielen rechtlichen Teildisziplinen begleiten. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in folgenden Teilbereichen:


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Sie gerne unsere Kanzlei in Berlin und Strausberg – gemeinsam finden wir eine Lösung!

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